Die Organisation/ Visum und Versicherung

Visum und Versicherung

Zum Thema Visum gibt es bezüglich der Einreise nach England wenig zu sagen. EU-Bürger benötigen nämlich weder Aufenthalts- noch Arbeitsgenehmigung. Für deutsche Staatsangehörige reicht ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis.

Während eines Au-pair Jahres ist es aber unbedingt nötig, die richtige Versicherung zu haben. Bei der Bewerbung durch eine Agentur können normalerweise die passenden Versicherungspakete gleich mitabgeschlossen werden. Eine Reise-Krankenversicherung ist oftmals schon im Preis mitenthalten. Eine Haft- und Unfall-Versicherung muss aber separat gebucht werden. Sollte einmal etwas im Haushalt kaputt gehen, ist somit ausreichend für die Kostendeckung gesorgt. In der Regel informiert die Au-pair-Agentur ausreichend über den nötigen Versicherungsschutz und bietet diesen auch im Rahmen des Programms an.

Sollte das Auto der Familie durch das Au-pair mitgenutzt werden, ist außerdem darauf zu achten, dass die Kfz-Versicherung dieses deckt, denn schon ein Kratzer kann bei einem neuen Auto teuer werden. Besteht bereits eine Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse, kann diese im gesamten EU-Raum genutzt werden. Dazu kann von der Krankenkasse einfach eine Bestätigung über die bestehende Versicherung angefordert werden. Diese deckt jedoch im Normalfall nicht den Krankenrücktransport oder Haft- und Unfallversicherung ab, so dass diese noch zusätzlich abgeschlossen werden müssen.